Doppelte Haushaltsführung: Stellplatz extra absetzbar
Bei einer doppelten Haushaltsführung können nicht nur die Mietkosten für die Zweitwohnung steuerlich berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch die Kosten für einen PKW-Stellplatz geltend machen. Nach Angaben des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zählen diese Aufwendungen nicht zur monatlichen Werbungskostenobergrenze von 1.000 Euro. Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs unter … Weiterlesen …