Seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 nutzen immer mehr Frührentner die Möglichkeit, vorzeitig Rente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Das zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft.
Eigentlich sollte die Reform dazu beitragen, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Die Auswertung des IW legt nun jedoch nahe, dass viele Versicherte den neuen Spielraum anders nutzen: Sie gehen früher in Rente und erzielen parallel dazu zusätzliche Einkommen oberhalb eines Minijobs.
Besonders deutlich zeigt sich das bei Menschen mit 45 Versicherungsjahren, die ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen können. In dieser Gruppe stieg der Anteil mit größerem Hinzuverdienst nach dem Wegfall der Grenze von 18 Prozent im Jahr 2022 auf 25 Prozent im Jahr 2023. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei langjährig Versicherten mit 35 Versicherungsjahren, die ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können. Dort erhöhte sich der Anteil von 8 auf 14 Prozent.
Nach Einschätzung der Forschenden hat sich außerdem der Renteneintritt leicht nach vorn verschoben. Mehr Menschen gehen demnach vorzeitig und mit Abschlägen in Rente, statt bis zur regulären Altersgrenze weiterzuarbeiten. Bei den langjährig Versicherten mit 35 Versicherungsjahren stieg der Anteil der Neurentner von 21,7 Prozent im Jahr 2020 auf 24 Prozent im Jahr 2024.
Offenbar nehmen manche Versicherte die Abschläge bewusst in Kauf. Dahinter könnte die Überlegung stehen, früher Rente zu beziehen und gleichzeitig unbegrenzt weiterzuarbeiten. Damit werde jedoch das politische Ziel unterlaufen, den durchschnittlichen Renteneintritt durch die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze nach hinten zu verschieben.
Aus Sicht der IW-Arbeitsmarktökonomin Stefanie Seele sendet die Politik damit widersprüchliche Signale an die Babyboomer. Einerseits steige die Regelaltersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre, andererseits würden vorzeitige Renteneintritte durch neue Regeln erleichtert und für die Solidargemeinschaft teuer gemacht. Maßnahmen wie der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze oder die Aktivrente seien kostspielig und lösten das Problem nicht dauerhaft.
Für die Studie wurden Renten- und Beschäftigtendaten der Deutschen Rentenversicherung für die Jahre 2018 bis 2024 auf Personenebene ausgewertet. Als großer Hinzuverdienst gilt dabei Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze. Die Zahlen für 2024 sind noch vorläufig und könnten laut IW weiter steigen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Institut der Deutschen Wirtschaft/Veröffentlicht am 19.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.