Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Werberechte im öffentlichen Raum neu vergeben. Die Zuschläge gingen in einem europaweiten Vergabeverfahren an die Wall GmbH, die zum J. C. Decaux-Konzern gehört, sowie an die DSM Deutsche Städte Medien GmbH aus der Ströer-Gruppe.
Die neuen Verträge sollen bis Ende 2041 gelten. Voraussetzung ist noch die Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft. Nach Angaben der Stadt wurden die Konzepte stärker auf Stadtbild, Nachhaltigkeit, soziale Belange und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ausgerichtet.
Weniger Werbeanlagen trotz Digitalisierung
Ein zentrales Prinzip der neuen Verträge lautet, digitale Werbung nur maßvoll auszubauen. Zusätzliche digitale Werbeanlagen dürfen demnach nur entstehen, wenn dafür analoge Anlagen im Verhältnis 1 zu 1,5 abgebaut werden.
Nach bisheriger Planung könnten dadurch, abhängig von den Genehmigungen in den Bezirken, bis zu 170 Werbeanlagen wegfallen. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, digitale Technik zu nutzen und zugleich die Gesamtzahl der Anlagen zu reduzieren.
400 neue Fahrgastunterstände geplant
Ein wichtiger Bestandteil der neuen Werbekonzepte ist der Ausbau von Fahrgastunterständen. Aktuell gibt es in Hamburg rund 2.250 Unterstände. Die Werbeunternehmen verpflichten sich, mindestens 400 neue Fahrgastunterstände zu errichten.
Diese sollen Schutz vor Wind und Wetter bieten, barrierefrei sein und mit altersgerechten Sitzmöbeln ausgestattet werden. Rückenlehnen und Armstützen sollen das Warten auf Bus und Bahn komfortabler machen.
Die bestehenden Fahrgastunterstände, die von Sir Norman Foster und André Poitiers entwickelt wurden, bleiben erhalten. Da sie laufend gepflegt wurden und sich nach Angaben der Stadt in gutem Zustand befinden, müssen sie nicht zurückgebaut werden. Sie können vom Konzessionär übernommen und weiter betrieben werden.
Mehr Gründächer und Vogelschutz
Auch ökologische Aspekte spielen in den neuen Verträgen eine größere Rolle. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen sieben Fahrgastunterständen mit Gründach sollen mindestens 100 neue Unterstände ebenfalls begrünt werden.
Die Gründächer sollen das Stadtklima verbessern und Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen. Außerdem werden alle neuen Anlagen mit Vogelschutzmarkierungen ausgestattet.
Künftige naturschutzrechtliche Vorgaben zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtung sollen auch bei bestehenden digitalen Anlagen umgesetzt werden. Bestehende Fahrgastunterstände können jedoch in der Regel aus statischen Gründen nicht nachträglich mit Gründächern ausgestattet werden.
Strengere Regeln für digitale Werbung
Digitale Werbeanlagen sollen in Hamburg künftig strengen Vorgaben unterliegen. Sie sollen sich nachts abschalten, weniger intensiv leuchten und auf grelle oder ablenkende Effekte verzichten.
Damit will die Stadt Rücksicht auf Anwohnerinnen und Anwohner, Verkehrsteilnehmende sowie Insekten und andere Tiere nehmen. Werbung im öffentlichen Raum soll dadurch weniger belastend wirken und besser mit den Anforderungen an Naturschutz und Lebensqualität vereinbar sein.
Mehr städtische Eigenwerbung und Kultur
Die Stadt erweitert außerdem ihre Möglichkeiten zur Eigenwerbung. Bisher bezogen sich diese Kontingente vor allem auf analoge Werbeflächen. Künftig können sie auch digitale Flächen einschließen.
Hamburg kann die Werbeflächen damit stärker für öffentliche Unternehmen, Personalwerbung oder gemeinwohlorientierte Inhalte nutzen. Auch von der Stadt geförderte Kulturveranstaltungen sollen darüber beworben werden können.
Kulturwerbetreibende profitieren weiterhin von deutlichen Rabatten. Auf bestimmten Werbeträgern sind Preisnachlässe von bis zu 90 Prozent vorgesehen.
Warnhinweise und Denkmalinformationen
Auf digitalen Werbeanlagen sollen auch künftig amtliche Warn- und Gefahrenhinweise ausgespielt werden können. Die Stadt will damit sicherstellen, dass die Bevölkerung im Ernstfall schnell und umfassend informiert wird.
Zusätzlich sollen auf Anlagen in Sichtbeziehung zu Denkmälern regelmäßig Informationen zu den jeweiligen Denkmälern angezeigt werden. Damit verbindet Hamburg Werbung im öffentlichen Raum auch mit Informationsangeboten für Bürgerinnen, Bürger und Gäste der Stadt.
Einschränkungen bei Werbeinhalten
Die Stadt will außerdem darauf achten, dass Werbeinhalte den Leitlinien des Deutschen Werberats entsprechen. Diskriminierende, jugendgefährdende oder extremistische Botschaften sollen nicht verbreitet werden.
Damit wird die Vergabe der Werberechte nicht nur als Einnahmequelle verstanden, sondern auch als Instrument zur Gestaltung des öffentlichen Raums.
Einnahmen bleiben auf hohem Niveau
Trotz schwieriger Marktlage rechnet Hamburg weiterhin mit stabilen Einnahmen aus der Außenwerbung. Die Höhe ist umsatzabhängig und wird auf rund 30 Millionen Euro jährlich geschätzt.
Diese Mittel sollen in städtische Projekte und die Verbesserung der Infrastruktur fließen. Nach Angaben der Stadt profitieren davon alle Hamburgerinnen und Hamburger.
Verkehrssenator Anjes Tjarks bewertet die neuen Verträge als Schritt zu mehr Lebensqualität, Nachhaltigkeit und kultureller Vielfalt im öffentlichen Raum. Die Stadt reduziere Werbeanlagen, schaffe mehr Grün, fördere den Artenschutz und investiere zugleich in Komfort, Barrierefreiheit und Information.
Diese Zuschläge wurden vergeben
Die digitalen Groß-Screens mit maximal 110 Anlagen gingen an die DSM Deutsche Städte Medien GmbH. Die Wall GmbH erhält den Zuschlag für 250 digitale Klein-Screens sowie 1.470 City-Light-Poster-Vitrinen in Verbindung mit den bestehenden und neuen Fahrgastunterständen.
DSM übernimmt außerdem 175 digitale Groß-Säulen, 590 City-Light-Säulen, 900 Litfaßsäulen, 2.450 Klapprahmen, Bauzaunwerbung und 480 Uhrensäulen.
Insgesamt will Hamburg mit der Neuvergabe das Niveau der Außenwerbung anheben, die Einnahmen sichern und zugleich ein attraktiveres, nachhaltigeres und lebenswerteres Stadtbild fördern.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/Veröffentlicht am 11.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.