BGH stärkt Spielraum bei Hausgeldvorschüssen
Wohnungseigentümergemeinschaften haben bei der Aufstellung ihrer Wirtschaftspläne einen erheblichen Entscheidungsspielraum. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bestätigt. Darauf weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie großzügig eine Gemeinschaft ihren finanziellen Bedarf kalkulieren darf, um die laufende Finanzierung der WEG sicherzustellen. Eigentümer focht Beschluss zu Hausgeld … Weiterlesen …