Die Erbschaftsteuer auf geerbte Mietimmobilien lässt sich nach einer neuen Studie in den untersuchten Fällen aus den laufenden Mieteinnahmen finanzieren. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung sieht darin ein deutliches Argument gegen bestehende steuerliche Sonderregeln für große Mietimmobilien und fordert deren Abschaffung.
Erstellt wurde die Untersuchung von Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Analysiert wurden zehn Mehrfamilienhäuser in München, Berlin und Magdeburg auf Grundlage aktueller Marktangebote. Untersucht wurde, wie hoch die Steuerlast ausfällt und ob sie sich aus den laufenden Erträgen tragen lässt. Das Ergebnis: In allen betrachteten Fällen konnte die Erbschaftsteuer aus den Mietgewinnen finanziert werden.
Die Studie widerspricht damit einer seit Jahren verbreiteten Argumentation, wonach Erben von Mietshäusern wegen der Erbschaftsteuer gezwungen seien, Mieten zu erhöhen oder Immobilien zu verkaufen. Dieses Argument wird immer wieder genutzt, um weitere Ausnahmen, Freibeträge oder Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer zu fordern. Nach Einschätzung der Autorin hält diese Begründung einer genaueren Prüfung jedoch nicht stand.
Selbst unter sehr vorsichtigen Annahmen bleibt laut Studie finanzieller Spielraum bestehen. Gerechnet wurde dabei mit einem besonders konservativen Szenario: Die Erbenden verfügen über keinerlei Ersparnisse und finanzieren die gesamte Steuerlast vollständig über einen Kredit. Trotzdem ergibt sich in allen Beispielen nach Abzug aller Kosten weiterhin ein Überschuss.
Besonders bemerkenswert ist nach Angaben der Rosa-Luxemburg-Stiftung, dass in fast allen untersuchten Fällen sogar eine Senkung der Mieten um 25 Prozent möglich wäre, ohne dass die Finanzierung der Erbschaftsteuer ins Wanken geraten würde. Die Steuerlast sei also nicht nur tragbar, sondern lasse erheblichen wirtschaftlichen Spielraum.
Julia Jirmann, die sich beim Netzwerk Steuergerechtigkeit mit Erbschaft-, Vermögens- und Einkommensteuern beschäftigt, sieht darin auch eine politische Schlussfolgerung. Eine konsequent ausgestaltete Erbschaftsteuer ohne Sondervorteile für große Mietimmobilien könne dazu beitragen, die zunehmende Konzentration von Wohnraum in immer weniger Händen zu begrenzen.
Auch die Rosa-Luxemburg-Stiftung verweist auf die finanziellen Folgen der bestehenden Ausnahmen. Nach Einschätzung von Stefan Thimmel, Referent für Wohnungs-, Mieten- und Stadtpolitik, verzichtet der Staat allein durch erbschaftsteuerliche Sonderregeln bei Immobilien jährlich auf weit über eine Milliarde Euro. Vor dem Hintergrund der Debatten über milliardenschwere Programme für sozialen Wohnungsbau sei das eine politische Entscheidung mit erheblicher Tragweite.
Die Studie stellt damit die verbreitete Annahme infrage, dass die Erbschaftsteuer bei Mietshäusern zwangsläufig zu höheren Mieten oder Notverkäufen führt. Stattdessen legt sie nahe, dass die bestehenden Steuerprivilegien vor allem größere Vermögen entlasten.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Rosa-Luxemburg-Stiftung/Veröffentlicht am 06.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.