Die Deutsche Umwelthilfe hat mit einem Eilantrag den Erhalt von Tempo 30 in der Albrechtstraße in Berlin-Steglitz-Zehlendorf erreicht. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die erneute Anordnung von Tempo 50 durch das Land Berlin rechtswidrig war.
Nach Auffassung des Gerichts wurde nicht ausreichend geprüft, ob es sich bei dem betroffenen Abschnitt um hochfrequentierte Schulwege handelt. Anders als von der Berliner Senatsverwaltung vertreten, sei es dafür nicht erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler in größeren Gruppen unterwegs sind.
Die Senatsverwaltung muss nun innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Beschlusses wieder Tempo 30 einrichten. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Robert-Lück-Straße und Neue Filandastraße.
DUH sieht Erfolg für Verkehrssicherheit
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wertete die Entscheidung als weiteren Erfolg für die Verkehrssicherheit in Berlin. Nach der Saarstraße sei nun auch die Albrechtstraße ein Beispiel dafür, dass die Rücknahme von Tempo-30-Regelungen rechtlich nicht Bestand habe.
Resch kritisierte die Berliner Verkehrspolitik scharf. Aus Sicht der DUH werde die Sicherheit von Schulkindern, Radfahrenden und Fußgängerinnen und Fußgängern zugunsten einer autoorientierten Politik vernachlässigt. Die Organisation wolle deshalb weiterhin mit rechtlichen Mitteln für Tempo 30 und mehr Verkehrssicherheit in Berlin eintreten.
Auch den geplanten Rückbau des Pop-up-Radwegs auf der Kantstraße sieht die DUH kritisch. Resch geht davon aus, dass auch dieses Vorhaben vor Gericht angreifbar sein könnte. Die Organisation kündigt an, gegen aus ihrer Sicht rechtswidrige Maßnahmen zur Rückabwicklung der Verkehrswende vorzugehen.
Beschwerde gegen Beschluss möglich
Das Land Berlin kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Die betroffenen Tempo-30-Abschnitte waren ursprünglich im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Luftreinhalteklage der DUH eingeführt worden. Im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans hatte der Berliner Senat zahlreiche dieser Strecken wieder aufgehoben.
Die Deutsche Umwelthilfe prüft weitere rechtliche Schritte gegen diese Entwicklung. Dabei geht es neben Tempo-30-Regelungen auch um geplante Änderungen bei Radwegen, unter anderem auf der Kantstraße in Charlottenburg und Unter den Eichen in Steglitz-Zehlendorf.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 23.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.