Realsplitting kann im Trennungsjahr möglich sein
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf kann getrenntlebenden Ehepaaren steuerlich mehr Spielraum eröffnen. Wer sich im Laufe eines Jahres trennt, Unterhalt an den früheren Partner oder die frühere Partnerin zahlt und die Einzelveranlagung wählt, kann diese Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben geltend machen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. hin. … Weiterlesen …