Ehegattensplitting: Folgen einer Reform im Überblick

Eine Einschränkung des Ehegattensplittings mit dem Ziel, die Erwerbsanreize für Zweitverdiener zu erhöhen, hätte nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft vor allem für Familien mit nur einem Einkommen spürbare steuerliche Folgen. Besonders diese Haushalte müssten mit einer höheren Belastung rechnen.

Ohne das Ehegattensplitting hätten die privaten Haushalte in Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt rund 25 Milliarden Euro mehr an Einkommensteuer zahlen müssen. Der größte Teil dieses Effekts entfiel mit etwa 91 Prozent auf verheiratete Paare mit Kindern, während kinderlose Ehepaare auf 9 Prozent kamen. Den stärksten Vorteil hatten Familien, in denen nur eine Person verdient. Auf diese Gruppe entfiel mehr als ein Drittel des gesamten Steuervorteils, obwohl die Zahl der Doppelverdiener-Haushalte mit 11,3 Millionen deutlich über der der 2,2 Millionen Alleinverdiener-Haushalte lag.

Ob dieses Modell in der bisherigen Form bestehen bleibt, ist offen. SPD-Chef Lars Klingbeil hatte sich für eine Reform des Ehegattensplittings ausgesprochen. Wie weit ein solcher Schritt reichen könnte, ist bislang unklar. Eine vollständige Abschaffung gilt jedoch als rechtlich problematisch. Deshalb erscheint ein sogenanntes Realsplitting wahrscheinlicher. In diesem Modell könnte der besserverdienende Ehepartner nur noch einen festgelegten Betrag steuerlich auf den anderen übertragen. Diskutiert wird dabei eine Grenze in Höhe des Grundfreibetrags, der aktuell bei 12.348 Euro liegt.

Kaum Auswirkungen für viele Doppelverdiener

Die Berechnungen des IW deuten darauf hin, dass eine solche Neuregelung vor allem Haushalte mit nur einem Einkommen treffen würde. Erzielt ein Partner ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro, während der andere kein Einkommen hat, liegt der bisherige Splittingvorteil bei 9.768 Euro. Das liegt daran, dass das gemeinsame Einkommen rechnerisch auf beide Ehepartner verteilt wird und dadurch die Steuerlast sinkt. Beim Realsplitting würde dieser Vorteil weitgehend entfallen, weil nur noch der Grundfreibetrag übertragen werden könnte. Daraus ergäbe sich eine zusätzliche Steuerlast von 4.582 Euro pro Jahr.

Bei Paaren mit zwei Einkommen und einem ähnlichen Gesamteinkommen wären die Folgen meist deutlich kleiner oder würden ganz ausbleiben. Verdienen zwei Ehepartner beispielsweise 50.000 und 25.000 Euro jährlich, bliebe ihre Steuerlast unverändert. Erst wenn der Einkommensabstand zwischen beiden deutlich größer wird, würde sich eine Reform spürbar auswirken.

Erhoffte Wirkung auf den Arbeitsmarkt bleibt ungewiss

Ob eine Reform tatsächlich dazu führen würde, dass mehr Menschen arbeiten, bleibt offen. Zwar könnte sie den Anreiz für Zweitverdiener erhöhen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder ihre Arbeitszeit auszubauen, weil vom zusätzlichen Einkommen netto mehr übrig bliebe. Auch eine höhere Steuerlast ließe sich theoretisch durch mehr Erwerbsarbeit ausgleichen.

In der Praxis dürfte dieser Effekt jedoch begrenzt bleiben. Viele Familien können ihre Arbeitszeit nicht einfach erhöhen, solange es an verlässlicher Kinderbetreuung fehlt. Hinzu kommt, dass eine Reform voraussichtlich nur für neu geschlossene Ehen gelten würde. Dadurch wären kurzfristige Auswirkungen auf Beschäftigung und Steuereinnahmen eher gering. Eine Änderung beim Ehegattensplitting könnte damit nur ein einzelner Ansatzpunkt sein, aber keine umfassende Familien- und Arbeitsmarktpolitik ersetzen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Institut der Deutschen Wirtschaft/Veröffentlicht am 31.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.