Der mehrtägige Stromausfall in Teilen Berlins zu Jahresbeginn hat das Interesse an privaten Notstromlösungen deutlich verstärkt. Nach Einschätzung von Fachleuten hängt dies eng mit der angespannten geopolitischen Situation und wiederholten Angriffen auf kritische Infrastrukturen zusammen. Viele Menschen befürchten länger andauernde Stromausfälle und suchen nach Möglichkeiten, sich unabhängig vom öffentlichen Netz mit Energie zu versorgen. Mobile Stromgeneratoren können in solchen Situationen kurzfristig Strom liefern, wenn die reguläre Versorgung unterbrochen ist. Gleichzeitig wird jedoch eindringlich darauf hingewiesen, dass der unsachgemäße Umgang mit Aggregaten und Kraftstoffen erhebliche Risiken birgt und im schlimmsten Fall lebensgefährlich sein kann. Der TÜV-Verband hat daher Hinweise zusammengestellt, die Verbraucher beim Einsatz beachten sollten.
Notstrom für einzelne Geräte statt komplette Haushalte
Für den privaten Einsatz sind mobile Stromerzeuger in unterschiedlichen Leistungsstufen erhältlich. Einfache Modelle beginnen bei etwa 1.000 Watt und sind bereits für rund 200 Euro verfügbar. Mit diesen Geräten lassen sich einzelne Kochplatten, Kühlboxen oder kleinere Elektrogeräte betreiben. Eine vollständige Stromversorgung einer Wohnung ist damit jedoch nicht möglich. Solche Aggregate sind eher für den gelegentlichen Einsatz, etwa beim Camping, konzipiert. Im Haushalt kann ihr Einsatz sinnvoll sein, wenn wichtige medizinische Geräte oder zentrale Versorgungsfunktionen zeitweise abgesichert werden müssen.
Leistungsstärkere Generatoren im mittleren Segment liefern etwa drei bis sechs Kilowatt und erreichen mit einer Tankfüllung Laufzeiten von acht bis zwölf Stunden. Damit können beispielsweise Wärmepumpen oder Umwälzpumpen von Heizungsanlagen während eines Stromausfalls vorübergehend betrieben werden.
Beim Kauf sollten neben der Nennleistung auch Tankgröße und maximale Laufzeit berücksichtigt werden. Für empfindliche elektronische Geräte empfiehlt sich ein Aggregat mit Inverter-Technologie, da diese Spannungsschwankungen reduziert und Schäden an Elektronik vermeidet. Grundsätzlich gilt eine feste Reihenfolge beim Betrieb: Zuerst den Generator starten und stabil laufen lassen, anschließend die Verbraucher anschließen. Vor dem Abschalten müssen die Geräte wieder vom Generator getrennt werden. Hinweise auf geprüfte Sicherheit liefern das GS-Zeichen oder ein TÜV-Prüfzeichen.
Hohe Sicherheitsanforderungen im Betrieb
Der Betrieb von Stromgeneratoren erfordert besondere Vorsicht. Ein Einsatz innerhalb der Wohnung ist grundsätzlich ausgeschlossen, da durch Abgase eine akute Kohlenmonoxid-Vergiftungsgefahr besteht. In Mehrfamilienhäusern kann ein Betrieb auf dem Balkon zwar technisch möglich sein, führt jedoch häufig zu Konflikten wegen Lärm und Abgasen. Auch im eigenen Garten eines Einfamilienhauses ist Rücksicht auf die Nachbarschaft erforderlich.
Soll ein Generator in Innenräumen wie einem Keller betrieben werden, gelten deutlich erhöhte Sicherheitsanforderungen. In diesem Fall ist eine sichere Ableitung der Abgase nach außen zwingend notwendig, ebenso wie eine ausreichende Zufuhr von Frischluft, um den Sauerstoffbedarf des Motors zu decken.
Feste Regeln bei Anschluss an das Hausnetz
Besonders kritisch ist die Einspeisung von Generatorstrom in das Hausnetz. Dafür sind eine geeignete Anschlussleitung sowie ein Netztrennschalter erforderlich, um eine Rückspeisung in das öffentliche Stromnetz zu verhindern. Zudem besteht die Gefahr technischer Schäden, wenn das öffentliche Netz unerwartet wieder verfügbar ist und mit dem Generatorstrom zusammentrifft. Aus diesen Gründen sollte Planung, Einbau und Anschluss ausschließlich durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb erfolgen. Für solche Anwendungen sind leistungsstärkere und entsprechend kostenintensivere Aggregate notwendig.
Mieter müssen zudem vorab die Zustimmung des Vermieters einholen, da dieser die Verantwortung für die elektrischen Anlagen im Gebäude trägt.
Gesetzliche Vorgaben für die Kraftstofflagerung
Die meisten mobilen Stromerzeuger arbeiten mit Benzin. Für dessen Lagerung gelten strenge gesetzliche Vorgaben. In Kellern oder Garagen dürfen maximal 20 Liter aufbewahrt werden, innerhalb von Wohnräumen lediglich ein Liter. Diese Mengenbegrenzungen schränken die mögliche Betriebsdauer der Geräte deutlich ein.
Beim Nachfüllen ist darauf zu achten, dass der Motor ausgeschaltet und vollständig abgekühlt ist, um eine Entzündung an heißen Bauteilen zu verhindern. Ebenso wichtig ist, dass weder aus dem Aggregat noch aus den Lagerbehältern Benzindämpfe austreten können. Solche Dämpfe sind hochentzündlich, schwerer als Luft und können sich insbesondere in Kellerräumen ansammeln. Bereits bei niedrigen Temperaturen entsteht ein explosionsfähiges Gemisch aus Benzindampf und Luft.
Wer größere Kraftstoffmengen lagern möchte, unterliegt zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen. In diesem Fall greifen spezielle Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die unter anderem besondere Anforderungen an die Abdichtung von Lagerräumen vorsehen.
Stromspeicher als begrenzte Alternative
Als Alternative zu Notstromaggregaten kommen Stromspeicher in Betracht. Auch diese können jedoch nur eine begrenzte Energiemenge bereitstellen und sind für längere Stromausfälle nicht ausreichend. Hinzu kommt, dass bei der Nutzung von Lithium-Ionen-Speichern mit Rückfragen der Hausratversicherung zu rechnen ist, da von diesen Systemen ein erhöhtes Brandrisiko ausgehen kann.
Vertiefende Informationen zum Einsatz professioneller Notstromaggregate in Sonderbauten stellt der TÜV-Verband im aktuellen TÜV-Baurechtsreport 2025 zur Verfügung.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von TÜV Verband e.V./Veröffentlicht am 22.01.2026