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Wasserrohrbruch

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Frostschäden vermeiden: So schützen Sie Leitungen bei Stromausfall und Kälte

in Immobilien
Lesedauer: 2 min.

Im Zusammenhang mit dem jüngsten Stromausfall in Berlin sowie der anhaltenden Kälteperiode in Deutschland weist der VDI auf erhebliche Risiken für Heizungs- und Trinkwasserleitungen hin. Betroffen sind dabei nicht nur technische Systeme, sondern insbesondere Wohngebäude von Privatpersonen. Bleibt Wasser infolge eines Stromausfalls oder längerer Abwesenheit in Leitungen stehen, kann es bei Frost gefrieren, sich ausdehnen und dadurch Rohrbrüche verursachen. Der VDI gibt konkrete Hinweise, wie Schäden vermieden oder begrenzt werden können.

Der Trinkwasserexperte Thomas Wollstein aus der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik macht darauf aufmerksam, dass Frostschäden häufig erst nach dem Ende der Kältephase sichtbar werden. Sobald das Eis in den Leitungen taut, treten Schäden zutage. Wer in der Frostperiode keine Vorsorgemaßnahmen trifft und anschließend nicht aufmerksam kontrolliert, läuft Gefahr, Wasserschäden zu spät zu erkennen und dadurch hohe Reparaturkosten zu verursachen.

Bei großflächigen Stromausfällen, wie sie zuletzt in Teilen Berlins auftraten, fallen sowohl Heizung als auch Trinkwasserversorgung aus. In der Folge kühlen Gebäude aus, und das in den Leitungen befindliche Wasser kann gefrieren. Durch die Volumenzunahme beim Gefrieren entstehen Risse oder Brüche in den Rohren. Während der Frost anhält, bleibt dies oft unbemerkt, da kein Wasser austritt. Erst beim Auftauen kann es zu erheblichen Wasserschäden kommen.

Empfehlungen für Eigentümer, Betroffene und Fachbetriebe

Wollstein rät dazu, bei absehbar unbeheizten Gebäuden während einer Frostperiode umgehend den Sachversicherer zu informieren und dessen Vorgaben zu befolgen. Zusätzlich sollte die Trinkwasserinstallation abgesperrt werden. Auch wenn dadurch ein Rohrbruch nicht immer verhindert wird, lässt sich die austretende Wassermenge im Schadensfall reduzieren. Wenn möglich, empfiehlt sich das vollständige Entleeren der Leitungen. Nach der Wiederinbetriebnahme ist eine gründliche Spülung der Trinkwasserinstallation erforderlich.

Darüber hinaus sollten Keller- und Nebenraumfenster geschlossen bleiben, da offene Fenster das Auskühlen des Gebäudes beschleunigen. Regelmäßige Sichtprüfungen auf Feuchtigkeit oder erkennbare Schäden sind besonders nach dem Ende der Frostperiode sinnvoll. Dämmmaßnahmen können den Zeitraum bis zum Einfrieren verlängern, während Rohrbegleitheizungen ein Einfrieren verhindern können – vorausgesetzt, sie sind weiterhin mit Strom versorgt. Für eine fachgerechte Außer- und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen verweist der VDI auf die entsprechende Expertenempfehlung zur Gebäudetechnik.

Besteht der Verdacht auf eingefrorene Leitungen, sollte zunächst der Hauptabsperrhahn geschlossen und Entnahmestellen wie Wasserhähne geöffnet werden, um den Druck kontrolliert abzubauen. Vom eigenständigen Auftauen mit offenen Flammen oder Heißluftgeräten wird ausdrücklich abgeraten. Stattdessen sollte ein Fachbetrieb hinzugezogen werden. Für Planer und Fachleute empfiehlt der VDI, bei der Vorsorge gegen Frost die einschlägige Richtlinie zur Verhinderung des Einfrierens wasserführender Leitungen zu berücksichtigen.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V./Veröffentlicht am 09.01.2026

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