Ein Autounfall ist ärgerlich genug. Wenn dann auch noch finanzielle Nachteile folgen, kann das Ganze existenzbedrohend werden. Damit das nicht passiert, gibt es qualifizierte Kfz-Gutachten, die nach einem Verkehrsunfall zum Nachweis für den Schaden dienen. Worauf bei der Erstellung eines solchen Gutachtens zu achten ist, erklären wir hier.
Der Unterschied zwischen Haftpflichtfall und Kaskoschaden
Ein Haftpflichtfall tritt ein, wenn ein Schaden am eigenen Fahrzeug durch eine Fremdverschuldung entsteht. Der Geschädigte erhält dabei vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung eine Erstattung der Kosten von bis zu maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert. Anders verhält es sich im Teilkasko- und Vollkaskobereich. Hier wird der Fahrzeugschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Die Unterschiede werden deutlich, wenn ein Sachverständiger für ein Gutachten nach einem Unfall beauftragt wird.
Warum müssen geschädigte Personen bei einem Unfall meist ein Kfz-Gutachten nachweisen?
Laut Zivilrecht ist es in der Regel üblich, dass der Geschädigte detailliert Auskunft über den Schaden gibt. Dies dient als Beweis für die Versicherungen, um die anfallenden Kosten zu übernehmen. Es reicht nicht aus, dass die geschädigte Person ausschließlich vorspricht und erklärt, dass ihr Auto bei einem Unfall einen Schaden erlitten hat. Dieser Vortrag gilt nicht als Beweis, zumal die Gegenpartei des Unfalls so allzu leicht die Schuld mit einem guten Argument von sich wenden kann. Angesichts dessen ist es von besonderem Vorteil für alle beteiligten Personen, wenn sich der Unfallhergang genau rekonstruieren lässt. Im günstigsten Fall helfen dabei Zeugen und Beweismittel.
Unfallgutachten? Nur vom Profi!
Ein Schadensnachweis erfordert fachliches Wissen als Voraussetzung. Daher sollte ein kompetenter Unfallgutachter für das Fahrzeug ein entsprechendes Gutachten erstellen. Bei Haftpflichtversicherungen wird die Schadenszahlung, besonders bei größeren Schäden, nahezu immer von der Erstellung eines Gutachtens abhängig gemacht.
Wenn die Schuld geklärt ist, wird die Abrechnung nach Vorlage des Gutachtens vorgenommen. Bei kleineren Schäden (i. d. R. Bagatellschäden bis zu 750.- Euro im Haftpflichtfall und 2.000.- Euro im Kaskobereich) kann die Versicherung den Kostenvoranschlag von einer Autowerkstatt mit Fotos der Schäden akzeptieren. Größere Schäden muss ein Kfz-Unfallgutachter schriftlich erfassen. Gut zu wissen: Bezüglich der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes ist ein Schadensgutachten häufig auch als ein Wertgutachten zu verstehen.
Im Kaskobereich bietet es sich an, dass der Halter des Wagens – von der Schadenshöhe unabhängig – in eine Vertragswerkstatt fährt und das Fahrzeug dort reparieren lässt. Der Grund: Häufig wird die Vertragswerkstatt als vertrauenswürdig eingestuft, womit ein Kfz-Gutachten erspart bleibt. Bei einigen Kaskoversicherungen bzw. Policen ist der Besuch in der Werkstatt sogar vertraglich vorgeschrieben.
Entscheidungen von Gerichten basieren auf Kfz-Gutachten
Ein Richter kann in einem Streitfall nach einem Unfall nicht einfach vorbehaltlos einer der beiden Parteien Glauben schenken. Demzufolge ist er auf die Nachweise und detaillierten Informationen zum Unfallhergang angewiesen, welche ihm ein Gutachter stellt. Wichtig: Das Gericht muss nicht zwangsläufig ein eigenes Unfallgutachten erstellen bzw. in Auftrag geben, sofern beim vorgelegten Gutachten des Geschädigten keine großen Mängel offensichtlich sind. Wenn der Unfallgegner ebenfalls ein Gutachten erstellt hat und dieses unterschiedliche Ergebnisse in Vergleich zu dem der geschädigten Person aufweist, so entscheidet ein gerichtliches Gutachten über den Fall.
Wer beauftragt den Gutachter nach dem Unfall?
Im Kaskobereich ist es nicht wie bei einem Haftpflichtfall möglich, dass die geschädigte Person ein selbstständiges Gutachten von einem Sachverständiger in Auftrag gibt. Die Klauseln der Versicherungsverträge besagen, dass ein Gutachter von der Versicherung beauftragt werden muss. Andernfalls werden die Kosten des Kfz-Gutachtens nicht übernommen.
Wenn die Versicherung nach dem Verkehrsunfall einen Gutachter beauftragt hat, ist die Übernahme der Werkstattkosten recht simpel. Dennoch sollte ein Versicherungsnehmer zusammen mit den Mitarbeitern der Werkstatt das Gutachten überprüfen und abgleichen. Es könnte sonst passieren, dass sich im Nachhinein nicht bedachte Kürzungen durch die Versicherung ergeben.
Für den Haftpflichtfall gibt es andere Regelungen. Hier darf der Versicherungsnehmer selbst den Sachverständigen aussuchen und konsultieren. Die Person, welche den Unfall verschuldet und den Schaden verursacht hat (bzw. deren Haftpflichtversicherung), muss für die Erstellungskosten des Kfz-Gutachtens aufkommen.