Die fünfte Jahreszeit läuft, und in den Karnevals- und Faschingshochburgen werden Straßen, Kneipen und Säle zu bunten Feiermeilen. Viele greifen dann spontan zum E-Scooter, weil er schnell verfügbar ist und praktisch wirkt. Wer jedoch Alkohol getrunken hat, sollte den Roller stehen lassen: Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie fürs Auto – darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.
Gerade an den tollen Tagen ist in den Städten viel los, gefeiert wird oft bis spät in die Nacht. Mit Alkohol im Blut ist es daher sinnvoller, zu Fuß zu gehen oder auf Taxi sowie Bus und Bahn umzusteigen. Das betrifft ausdrücklich auch E-Scooter, die in vielen Städten nahezu überall bereitstehen. Der Verkehrsexperte Roland Richter von der R+V Versicherung erklärte sinngemäß, dass die Versuchung an diesen Tagen besonders groß sei, „nur kurz“ auf einen Roller zu steigen – gleichzeitig steige aber auch das Risiko erheblich, sich selbst oder andere schwer zu verletzen.
Strenge Regeln: gleiche Promillegrenzen wie im Auto
Rund um Karneval und Fasching führt die Polizei vielerorts verstärkte Alkoholkontrollen durch. Dabei fallen Fahrten mit E-Scootern unter Alkoholeinfluss häufig auf – teils sogar häufiger als bei Radfahrenden. Vielen ist nicht klar, dass für E-Scooter die gleichen Alkoholgrenzen gelten wie für Autofahrer.
Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch den Führerschein. Bereits ab 0,3 Promille kann es strafrechtlich relevant werden, wenn eine unsichere Fahrweise hinzukommt. Richter machte deutlich, dass dann unter anderem Führerscheinentzug und Geldstrafe möglich sind. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot – auch auf dem E-Scooter.
Zusätzliche Hinweise für die Feiertage
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Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Alkohol im Spiel ist, kann die Situation deutlich ernster bewertet werden.
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Manche Verleihfirmen verlangen an Tagen mit viel Alkohol im Umfeld (z. B. Karneval/Fasching) vor dem Start einen kurzen Reaktionstest. Wichtig bleibt: Die Verantwortung liegt weiterhin beim Fahrer bzw. der Fahrerin.
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In Feier-Hochburgen können E-Scooter in Innenstädten oder einzelnen Zonen zeitweise komplett gesperrt sein.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von R+V Infocenter/Veröffentlicht am 10.02.2026