Da die Lebenserwartung der Menschen in den modernen westlichen Ländern in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer weiter angestiegen ist, erhöht sich auch die Zahl der Menschen immer weiter, welche im Alter auf eine externe Pflege angewiesen sind. Glaubt man den Statistiken, wird sich diese Zahl in den nächsten Jahren noch drastisch erhöhen.
Da man bereits in den neunziger Jahren diese Entwicklung voraussehen konnte, wurde 1995 eine gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland eingeführt. Sie gilt als eine Säule des Sozialversicherungssystems. Jeder Krankenversicherte ist seither verpflichtet, einen Beitrag in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Sie kann ohne Übertreibung als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden, auch wenn sie natürlich nichts „Übermenschliches“ leisten kann.
Grundsätzlich muss zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und einer privaten Pflegezusatzversicherung unterschieden werden. Zur Versicherung in einer gesetzlichen Pflegeversicherung ist jeder Krankenversicherte in Deutschland verpflichtet. Das gilt auch für Krankenversicherte, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind. Sie müssen zusätzlich eine Pflegeversicherung abschließen.
Private Pflegeversicherungen als sinnvolle Ergänzung
Tritt der Pflegefall dann ein, erhält der Versicherte einen monatlichen Pflegebetrag ausgezahlt, der sich nach der Stufe der Pflegebedürftigkeit bemisst. Dieser Betrag reicht jedoch oft nicht aus, um die Pflegekosten zu 100 Prozent zu decken. Insbesondere wenn der Versicherte stationär, z. B. in einem Pflegeheim, gepflegt werden muss, können durchaus monatliche Kosten von vielen Tausend Euro entstehen. Da die Pflegeversicherung aber hier nur einen kleinen Teil dieser Summe decken kann, entsteht eine zum Teil enorme Kostenlücke. Deswegen gibt es seit einigen Jahren die privaten Pflegezusatzversicherungen, welche die im Härtefall entstehende Versorgungslücke decken sollen.
Inzwischen kann man bei den privaten Pflegezusatzversicherungen jährliche Zuwachsraten von bis zu 20 Prozent beobachten. Private Pflegezusatzversicherungen werden dabei in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder auch Lebensversicherungsgesellschaften angeboten.
Vorausschauen lohnt sich!
Wer heute noch jung ist, wird sich über eine Pflegebedürftigkeit im Alter wahrscheinlich noch keine großen Sorgen machen. Gerade für diese Menschen ist es besonders ratsam, bereits in jungem Alter eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, da die Beiträge zu Anfang meist erschwinglich sind. Zudem kann keiner voraussagen, wie sich die wirkliche Zahl der Pflegebedürftigen in Zukunft entwickeln wird und was der heutige junge Mensch im Alter noch von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erwarten hat.
Antragstellung und Gutachten
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt ihre Leistungen nur dann aus, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Dabei ist zunächst ausschließlich die versicherte Person selbst antragsberechtigt, allerdings kann diese eine andere Person zum Stellen des Antrags bevollmächtigen. Ist der Versicherte noch minderjährig oder steht er unter Vormundschaft, sind die Eltern beziehungsweise der Vormund für den Antrag zuständig.
Wichtig zu wissen: Grundsätzlich kann ein Antrag zur Pflegeversicherung niemals rückwirkend gestellt werden. Die Leistungen werden also erst dann ausgeschüttet, wenn der Antrag gestellt und schließlich bewilligt wurde. Bevor ein solcher Antrag bewilligt wird, ist die Erstellung eines Gutachtens notwendig. Dieses wird vom medizinischen oder sozialmedizinischen Dienst angefertigt. Um das Gutachten zu erstellen, meldet sich ein Mitarbeiter des Dienstes zu einem Hausbesuch an und spricht anschließend mit dem Pflegebedürftigen und/oder den zur Betreuung berechtigten Personen, um den Pflegeaufwand einschätzen zu können und schließlich festzulegen.
Auch bei privaten Pflegeversicherungen wird ein solches Gutachten angefertigt. Hierfür wurde ein spezielles Unternehmen namens Medicproof GmbH gegründet, welches dann einen anerkannten Gutachter abstellt.
Das anzufertigende Gutachten kann entweder direkt nach dem Hausbesuch beziehungsweise dem Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen und/oder Betreuungspersonen ausgestellt werden, oder aber anhand eines sogenannten Pflegetagebuchs, welches zunächst für eine festgelegte Zeit geführt werden muss.
Mittels dieses Gutachtens empfiehlt der Sachverständige der Pflegeversicherung eine bestimmte Pflegestufe. Zusätzlich gibt er im Gutachten erste Hinweise zum Umfang und zur Art der nötigen Pflege. Konkret heißt das: Im Gutachten wird festgelegt, ob der Pflegebedürftige entweder durch ehrenamtliche Pflegepersonen versorgt werden kann oder aber eines ambulanten Pflegedienstes beziehungsweise einer stationären Pflege bedarf.