CO2-Abgabe Vermieter – Ihre Rechte erklärt
Wussten Sie, dass bei Wohnungen mit besonders schlechter Energiebilanz Vermieter seit Januar 2023 bis zu 95 Prozent der anfallenden CO2-Kosten tragen müssen? Mit der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und damit einhergehender CO2-Steuer für Immobilien hat die deutsche Bundesregierung eine wesentliche Maßnahme für den Klimaschutz ergriffen. Durch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz wird diese Abgabe nun präzise zwischen Vermietenden … Weiterlesen …