Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Renten in Deutschland bundesweit um 4,24 Prozent. Davon profitieren rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Auf den ersten Blick ist das eine spürbare Verbesserung, zumal die Erhöhung höher ausfällt als im Vorjahr. Im Alltag kommt von diesem Plus allerdings deutlich weniger an, weil Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie in manchen Fällen auch Steuern einen Teil der Erhöhung wieder aufzehren.
Grundlage für die Rentenanpassung ist die gute Lohnentwicklung im Jahr 2025. Da die Renten gesetzlich an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt sind, steigen sie mit dem Einkommen der arbeitenden Bevölkerung. Der Bundesrat hat der Rentenerhöhung bereits zugestimmt. Die entsprechenden Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung werden teils noch im Juni, teils im Juli verschickt.
Wie stark sich die Rentenerhöhung konkret auswirkt, hängt von der bisherigen Rentenhöhe ab. Wer bislang 1.000 Euro monatlich erhält, bekommt künftig 1.042,40 Euro brutto. Bei einer Rente von 1.500 Euro steigt der Betrag um 63,60 Euro, bei 2.000 Euro um 84,80 Euro brutto. Auch Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse werden entsprechend angepasst.
Vom Bruttozuwachs bleibt jedoch netto deutlich weniger übrig. Von der Rente werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung abgezogen. In der Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz von 14,7 Prozent und der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent jeweils zur Hälfte auf die Rente angerechnet. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, der von Rentnerinnen und Rentnern vollständig selbst getragen wird. Er liegt bei 4,2 Prozent für Kinderlose und bei 3,6 Prozent für Menschen mit Kindern.
Rechnet man diese Abzüge zusammen, bleiben bei einer bisherigen Monatsrente von 1.000 Euro statt 42,40 Euro brutto nur rund 37 Euro netto mehr übrig. Bei 1.500 Euro Rente liegt das monatliche Plus bei etwa 55 Euro netto, bei 2.000 Euro bei rund 74 Euro. Unterm Strich kommen also statt 4,24 Prozent brutto nur etwa 3,7 Prozent netto bei den Menschen an.
Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Rentenerhöhungen erhöhen das Risiko, steuerpflichtig zu werden. Der persönliche Rentenfreibetrag wird im Jahr des Renteneintritts einmalig festgelegt und danach nicht mehr erhöht. Spätere Rentenanpassungen sind deshalb grundsätzlich voll steuerpflichtig. Dadurch rutschen mit jeder Rentenerhöhung weitere Rentnerinnen und Rentner in die Steuerpflicht hinein. Schon im vergangenen Jahr sollen davon rund 73.000 Personen betroffen gewesen sein.
Der aktuelle steuerliche Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro im Jahr für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Wer mit allen steuerpflichtigen Einkünften darüber liegt, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Dabei zählt nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Nebenjobs. Wer mit seiner Rente nah an diesen Grenzen liegt, sollte deshalb prüfen, ob durch die Erhöhung erstmals Einkommen- oder Kirchensteuer fällig wird.
Allerdings bedeutet das Überschreiten des Grundfreibetrags nicht automatisch, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Bestimmte Ausgaben können die Steuerlast mindern. Dazu zählen etwa Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen, Spenden, Krankheitskosten oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu privaten Versicherungen.
Trotz aller Abzüge liegt der verbleibende Nettozuwachs von rund 3,7 Prozent noch immer über der Inflationsrate des Vorjahres von 2,2 Prozent. Dennoch dürfte die Rentenerhöhung für viele Menschen kein spürbarer Befreiungsschlag sein. Gerade in den Jahren 2022 und 2023 lagen die Rentenanpassungen unter der Inflation, während viele Lebenshaltungskosten weiter gestiegen sind. Hohe Ausgaben für Wohnen, Energie, Gesundheit und Alltag belasten viele Haushalte weiterhin stark.
Besonders wenig profitieren Menschen mit sehr kleinen Renten. Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, bekommt die höhere Rente auf diese Leistung angerechnet. Der staatliche Zuschuss sinkt dann entsprechend. Für diese Gruppe verbessert sich die finanzielle Lage durch die Rentenerhöhung oft kaum oder gar nicht.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V./Veröffentlicht am 23.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.