Dresden sichert 10.000 belegungsgebundene Wohnungen

Die Landeshauptstadt Dresden hat die Belegungsrechte für 10.000 frühere kommunale WOBA-Wohnungen um weitere zehn Jahre verlängert. Die Stadtverwaltung meldete den bestehenden Bedarf fristgerecht bei den neuen Eigentümern an und belegte ihn entsprechend. Ohne diesen Nachweis wären die Belegungsrechte im April 2026 ausgelaufen. Dadurch wäre der Bestand an belegungsgebundenen Wohnungen auf lediglich 963 Einheiten gesunken.

Für die nun bis April 2036 vertraglich gesicherten 10.000 Wohnungen schlägt die Stadtverwaltung den Vermietern weiterhin gezielt geeignete Mieterinnen und Mieter vor. Gleichzeitig sollen die Mieten im preisgünstigen Bereich bleiben. Von den Vermietern wird erwartet, dass sie einen üblichen Wohnstandard gewährleisten, während aufwendige Luxussanierungen ausgeschlossen sind.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erklärte, die Verlängerung sei ein wichtiges Signal für Haushalte mit geringem Einkommen, die in Dresden eine bezahlbare Wohnung suchen. Angesichts der seit Jahren steigenden Mieten und der angespannten Lage auf dem Dresdner Wohnungsmarkt seien rechtlich verlässliche Instrumente erforderlich. Diese müssten sowohl den Mietanstieg begrenzen als auch der Stadtverwaltung ein gesichertes Mitspracherecht bei der Vergabe der Wohnungen ermöglichen. Mit dem nun erbrachten Nachweis sei genau das für weitere zehn Jahre gelungen. Darüber hinaus habe der Neubau von Sozialwohnungen ebenso wie die geförderte Sanierung bestehender Wohnungen weiterhin hohe Priorität auf der kommunalen Agenda.

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dabei gelten Einkommensgrenzen, die in der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung geregelt sind. Derzeit liegt die maßgebliche Grenze nach Abzug der Freibeträge für Alleinstehende bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 20.520 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt beträgt sie 30.780 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich der Betrag um 7.011 Euro pro Jahr. Zusätzlich werden für jedes Kind im Haushalt weitere 855 Euro berücksichtigt.

Die Stadtverwaltung stellt den Wohnberechtigungsschein auf Antrag aus. Die Beantragung ist jederzeit unkompliziert online über das entsprechende Angebot der Stadt Dresden möglich.

Im Jahr 2025 stellte die Landeshauptstadt insgesamt 4.916 Wohnberechtigungsscheine aus. Davon entfielen 2.195 auf den Typ „L“, der für Wohnungsangebote mit Belegungsrechten notwendig ist.

Hintergrund

Die 10.000 Belegungsrechte gehen auf die Privatisierung der WOBA Dresden GmbH im Jahr 2006 sowie auf einen außergerichtlichen Vergleich mit Gagfah aus dem Jahr 2012 zurück. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Belegungsrechte bei nachgewiesenem Bedarf zweimal um jeweils zehn Jahre verlängert werden können, sofern die Stadt den Bedarf gegenüber den jeweiligen Eigentümern belegt.

Der größte Teil dieser 10.000 Wohnungen gehört heute der Vonovia SE. Etwa 3.000 Belegungsrechte betreffen außerdem Bestände von neun weiteren Immobilienunternehmen. Zwischen der Stadt Dresden und der Vonovia SE wurde vertraglich abgesichert, dass die Belegungsrechte auch bei einem Verkauf der Wohnungen in vollem Umfang bestehen bleiben.

Die belegungsgebundenen Wohnungen unterscheiden sich in ihrer Größe und liegen in mehreren Dresdner Stadtteilen. Dazu zählen unter anderem die Altstadt, Gorbitz, die Neustadt und Johannstadt, Prohlis, die Radeberger Vorstadt sowie Striesen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Dresden/Veröffentlicht am 30.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.