Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat am frühen Montagabend die sofortige Wiedereinführung der Tempo-30-Zone an der Landshuter Allee bestätigt. Damit gibt das Gericht den Anwohnern und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht und lehnt den Antrag der Stadt München auf Aussetzung der Maßnahme ab. Laut VGH wird auch die Beschwerde der Stadt voraussichtlich scheitern.
Die Entscheidung des Oberbürgermeisters Dieter Reiter, die Tempo-30-Schilder entfernen zu lassen, wurde vom VGH als rechtswidrig eingestuft. Begründet wurde dies damit, dass die Stadt keine belastbare Prognose vorlegen konnte, wonach der Stickstoffdioxidgrenzwert bis 2026 eingehalten wird. Zudem liege die Zuständigkeit für solche Entscheidungen beim Stadtrat und nicht beim Oberbürgermeister.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass die höchstrichterliche Bestätigung der vorherigen Gerichtsurteile Reiter zur Einhaltung der Luftreinhaltevorschriften verpflichte. Die Entscheidung sei ein wichtiger Erfolg für die Münchner Bevölkerung, die unter den gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung leide. Resch forderte, dass die Tempo-30-Regelung noch am folgenden Dienstag wiederhergestellt werde. Er machte deutlich, dass die DUH einen weiteren rechtswidrigen Zustand nicht hinnehmen werde.
Remo Klinger, der die Anwohner und die DUH rechtlich vertritt, erklärte, der VGH habe klar dargestellt, dass die Anordnung des Oberbürgermeisters gegen geltendes Recht verstoßen habe. Die von der Stadt bemängelte „Verschwendung von Steuergeldern“ durch die erneute Anbringung der Schilder sei selbstverschuldet, da die Stadt sich nicht an die rechtlichen Vorgaben gehalten habe.
Die Tempo-30-Regelung an der Landshuter Allee ist im aktuellen Luftreinhalteplan für München verankert, den die DUH in einem langjährigen Rechtsstreit durchgesetzt hat. Die Maßnahme dient der Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung, die vor allem durch Dieselabgase verursacht wird. Nach der Aufhebung der Regelung durch Reiter hatten Anwohner einen Eilantrag gestellt, dem das Verwaltungsgericht München stattgab und die Stadt zur sofortigen Wiederanbringung der Schilder verpflichtete. Da die Stadt dies ignorierte, beantragten die Anwohner die Vollstreckung des Beschlusses. Der VGH wies nun den Antrag der Stadt auf Aussetzung der Vollstreckung zurück. Obwohl über die Beschwerde der Stadt noch nicht formal entschieden wurde, hat diese keine aufschiebende Wirkung – die Stadt muss den Eilbeschluss umgehend umsetzen und die Tempo-30-Schilder unverzüglich wieder anbringen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe e.V./Veröffentlicht am 24.02.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.