Einkommensteuer 2025: Wichtige Änderungen und neue Pflichten

Mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 führt die Finanzverwaltung zahlreiche Anpassungen ein. Betroffen sind Vordrucke, Abfragen und Hinweise, die sowohl Vereinfachungen durch die digitale Datenübermittlung als auch neue Nachweispflichten und inhaltliche Präzisierungen umfassen. Besonders relevant sind die Änderungen bei Themen wie Unterhaltszahlungen, Kapitalerträgen, Photovoltaikanlagen und Pflegekosten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Digitalisierung und Belegmanagement Viele Daten, die von Dritten elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden, müssen nicht mehr manuell eingetragen werden. Diese Zeilen sind mit einem „e“ markiert. Nur bei Korrekturbedarf sind vollständige Angaben erforderlich. Neu ist die Möglichkeit, Belege direkt digital in „Mein ELSTER“ mit der Steuererklärung zu verknüpfen. Das Finanzamt kann diese Dokumente bei Bedarf selbst abrufen, sodass ein nachträgliches Hochladen entfällt. Sobald Belege abgerufen wurden, wird dies im System angezeigt.

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen Einnahmen und Privatentnahmen aus Photovoltaikanlagen bleiben steuerfrei, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2024 installiert, in Betrieb genommen oder erweitert wurde und sich an oder auf Gebäuden befindet. Voraussetzung ist eine maximale Bruttoleistung von 30 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, wie im Marktstammdatenregister vermerkt. Für Anlagen, die vor diesem Stichtag angeschafft wurden, gelten die bisherigen Regelungen weiter, allerdings ohne die neuen Vereinfachungen.

Formale Anforderungen bei Steuererklärungen für Verstorbene Wer eine Steuererklärung für eine verstorbene Person abgibt, muss künftig das Sterbedatum angeben. Zudem sind eine Auflistung der Erben oder eine Kopie des Erbscheins sowie eine entsprechende Kennzeichnung in den ergänzenden Angaben erforderlich. Diese Maßnahmen sollen die Bearbeitung beschleunigen.

Anpassungen im Mantelbogen Die Religionszugehörigkeit wird nun detaillierter abgefragt: Austritt, Wechsel oder Eintritt im Jahr 2024 können mit den Ziffern 1, 2 oder 3 angegeben werden. Die bisherige Kennziffer 175 für ergänzende Angaben wurde durch die Kennziffer 500 ersetzt, die nur noch in klar definierten Fällen – etwa bei abweichenden Rechtsauffassungen – genutzt werden darf.

Wichtige Änderungen in den Anlagen In der Anlage Sonderausgaben werden Geld- und Sachleistungen aus dauernden Lasten getrennt erfasst. Auslandsspenden sind nur noch steuerlich absetzbar, wenn die empfangende Organisation im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist. Weitere Nachweise sind nur auf Anfrage vorzulegen.

Die Anlage Unterhalt wurde grundlegend überarbeitet. Neue Fragen zu eigenen Einnahmen und Zahlungen der unterhaltsleistenden Person ermöglichen eine präzisere Berechnung der Opfergrenze. Unterhaltszahlungen sind seit 2025 nur noch per Überweisung abzugsfähig; Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt. Sach- und Naturalleistungen bleiben möglich.

In der Anlage Altersvorsorge entfallen die Angaben zu Kindern, die nun vollständig in die Anlage Kind verschoben wurden**.**

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen enthält neu strukturierte Zeilen zu Pflege-Pauschbeträgen und differenziertere Abfragen zu Bestattungskosten. Bei Arzneimittelkosten reichen Kassenbelege oder Rechnungen künftig nicht mehr aus.

Die Anlage Nichtselbstständige Arbeit verzichtet auf die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Eine steuerliche Begünstigung ist nur noch im Rahmen der Veranlagung möglich. Zudem wird klargestellt, dass Tagespauschale und häusliches Arbeitszimmer nicht gleichzeitig geltend gemacht werden dürfen.

In der Anlage Kapitalerträge entfallen Abfragen zu Verlusten aus Termingeschäften und Forderungsausfällen, da die gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkungen aufgehoben wurden. Neue Hinweise betreffen die Besteuerung bestimmter Kapitalerträge nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz.

Die Anlage Sonstige Einkünfte umfasst nun erweiterte Angaben zu Unterhaltsleistungen, Versorgungsleistungen und Ausgleichszahlungen. Der Begriff „virtuelle Währungen“ wurde durch „Kryptowerte“ ersetzt.

In der Anlage Vermietung und Verpachtung sind zusätzliche Angaben zum zeitlichen Ablauf von Kaufvertrag, Bauantrag, Baubeginn und Eigentumsübergang erforderlich.

Fazit: Genauigkeit zahlt sich aus Laut Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied der VLH, bringen die Änderungen sowohl Erleichterungen als auch höhere Anforderungen an Nachweise und Angaben mit sich. Besonders bei Unterhaltszahlungen, Kapitalerträgen oder besonderen Lebenssituationen können fehlende Details steuerliche Nachteile verursachen. Daher empfiehlt er, die Neuerungen sorgfältig zu prüfen oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH/Veröffentlicht am 16.02.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.