Den Meister machen – das hört sich doch nach etwas an! Und tatsächlich: Der Titel „Meister“ ist einer der höchsten Bildungsabschlüsse, die außerhalb der Universität erworben werden können. Meister sind vor allem in gewerblich-technischen und künstlerischen Berufen zu finden. Grundsätzlich bescheinigt der Meisterbrief dem Inhaber, dass er über umfassende fachtechnische, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und praktisches Können in seinem Beruf verfügt. Darüber hinaus beinhaltet der Meisterbrief die Erlaubnis zur Führung eines Betriebes und der betrieblichen Ausbildung.
In Deutschland sind viele Meisterberufe im Handwerk zu finden, und besitzen entsprechendes Ansehen. Bis zur Reform der Gewerbeordnung war es unbedingt notwendig, Meister zu sein, um einen Handwerksbetrieb betreiben zu können. Doch nicht nur im Handwerk gibt es Meister, sondern auch in der Industrie – die sogenannten Industriemeister. Auf die Unterschiede zwischen diesen Meistertiteln möchten wir hier etwas näher eingehen.
Der Industriemeister
Industriemeister arbeiten in Industriebetrieben als qualifizierte technische Führungskräfte. Ihr Hauptaufgabenschwerpunkt ist in der Regel die fachliche, organisationale und personelle Führung von Arbeitsgruppen und Abteilungen. Im Gegensatz zum Handwerksmeister, der seine Meisterprüfung vor der Handwerkskammer ablegt, legt der Industriemeister seine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Voraussetzung bei beiden Meistern ist, dass sie zuvor erfolgreich einen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, der dem jeweiligen Fachgebiet zuzuordnen ist, in dem der Meistertitel erworben werden soll. Ebenso müssen alle angehenden Meister über einschlägige Berufspraxis von mindestens einem oder mehr Jahren nachweisen können.
Industriemeister sind innerhalb des Betriebes u. a. für die Bereitstellung von Materialien, Maschinen, Werkzeugen und Transportmittel verantwortlich. In ihrer Position als technisch qualifizierte Führungskraft planen und koordinieren sie den Produktionsablauf und den benötigten Personaleinsatz. Sie führen Kontroll- und qualitätssichernde Maßnahmen durch, behalten die Kostenentwicklung in ihrem Bereich im Auge und kontrollieren die Leistungen ihrer Mitarbeiter. Im Rahmen ihrer technischen Befähigung überwachen Industriemeister die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Maschinen und Anlagen und haben für die Einhaltung und Überwachung verschiedener Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, Brandschutz oder Umweltschutz zu sorgen.
Wesentliche Unterschiede zwischen (Handwerks-)Meister und Industriemeister
Neben der fachspezifischen Ausrichtung und der prüfenden sowie titelverleihenden Kammer gibt es noch weitere wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Meisterarten. Schauen wir uns doch einmal an, welche dies sind.
Früher war der Besuch einer Meisterschule samt Meistertitel im Handwerk grundlegende Voraussetzung zur Gründung eines Handwerksbetriebs. Nach der Novelle der Handwerksordnung kann jeder in zulassungsfreien und handwerksähnlichen Berufen einen selbstständigen Betrieb gründen. Industriemeister können sich ebenfalls im Handwerk selbstständig machen. Besteht für den Handwerksbereich weiterhin die Meisterpflicht, müssen Industriemeister einen entsprechenden Handwerksmeister einstellen, da ihr Abschluss für die Erfüllung der Voraussetzung nicht ausreicht. In zulassungsfreien Bereichen können auch Industriemeister einen selbstständigen Betrieb gründen.
Bei der Ausbildung von Handwerks- und Industriemeistern besteht der Unterschied in Teil 3 und 4 der Meisterprüfung. Handwerksmeister müssen hier ihre Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Rechnungswesen nachweisen sowie die Ausbilderprüfung ablegen, die sie zur Berufsausbildung in ihrem Handwerk befähigt. Die betriebswirtschaftliche Ausbildung der Handwerksmeister stellt die buchhalterische Grundlage für die Führung eines Handwerksbetriebs dar.
Industriemeister lassen sich im betrieblichen Rahmen auf der Ebene zwischen einem Facharbeiter und einem Ingenieur ansiedeln. Der Abschluss als Industriemeister entspricht dem gleichen Kompetenzniveau eines Bachelor of Engineering bzw. Bachelor of Science. Allerdings wird der Industriemeister dem Bachelorabschluss bis heute nicht als gleichartig bzw. gleichwertig anerkannt.
Die Prüfung zum Industriemeister besteht aus der Basisqualifikation und der handlungsspezifischen Qualifikation. Auch hier gehört die Ausbildereignungsprüfung zum Abschluss der Weiterbildung. Die betriebswirtschaftliche Ausbildung eines Industriemeisters stellt quasi eine eher „abgespeckte“ Version der Ausbildung zum Handwerksmeister dar. Sie hat starke Bezüge zur Tätigkeit eines Industriekaufmanns, so dass ein Industriemeister beispielsweise in der Lage ist, Stundensätze zu berechnen oder Kalkulationen aufzustellen, jedoch mit Buchführung und Personalwirtschaft seiner Ausbildung nach im Vergleich zum Handwerksmeister eher weniger zu tun hat.












