Unternehmensgründungen sollen in Deutschland künftig deutlich schneller abgewickelt werden. Die Wirtschaftsministerien aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern haben gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Justizministerium ein Detailkonzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, Verwaltungsprüfungen erstmals vollständig automatisiert durchführen zu können, sodass Bescheide innerhalb von Sekunden erteilt werden. Die Umsetzung soll noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode im Bund erfolgen.
Vorgestellt wurde das Konzept bei einer gemeinsamen Veranstaltung der beteiligten Länder. Dort wurde es mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung erörtert.
Die Initiative baut auf der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern auf, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 beschlossen wurde. Bundeskanzleramt und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich demnach darauf verständigt, bis Ende 2026 ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Die Grundlage dafür bildet das Projekt „Gründen in 24 Stunden“, dessen Auftrag im Juni 2025 gemeinsam von Bundesregierung und Ländern im IT-Planungsrat beschlossen worden war.
Mit den nun präsentierten Eckpunkten und dem dazugehörigen Detailkonzept schaffen die Länder eine konkrete Grundlage für notwendige Anpassungen im Bundesrecht. Jetzt liegt es beim Bund, die rechtlichen Voraussetzungen für eine moderne digitale Wirtschaftsverwaltung zu schaffen.
Automatisierung statt bloßer Antragsdigitalisierung
Der Vorstoß der Länder geht über die einfache Digitalisierung von Formularen hinaus. Geplant ist, staatliche Entscheidungen in standardisierten Fällen automatisiert zu treffen. Möglich werden soll das durch klar definierte Prüfkriterien sowie digital verfügbare Registerdaten, die über das National Once-Only-Technical-System bereitgestellt werden.
Nach Einschätzung der beteiligten Länderministerien könnten künftig bis zu 90 Prozent aller Gründungsfälle vollständig automatisiert bearbeitet werden, da viele Unternehmensgründungen nach wiederkehrenden Mustern ablaufen. Individuelle Prüfungen sollen sich künftig auf komplexe oder atypische Fälle beschränken.
Damit würde nicht nur die Antragstellung digital erfolgen, sondern auch die staatliche Bearbeitung und Entscheidung selbst automatisiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine grundlegende Modernisierung wichtiger bundesrechtlicher Regelungen im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Viele der bestehenden Vorschriften gelten als historisch gewachsen und sind bislang nicht auf automatisierte Verfahren ausgerichtet.
Rechtsstaat sichern und Bürokratie gezielt modernisieren
Die staatlichen Verfahren sollen durch diesen Ansatz effizienter organisiert werden. Die geplanten Änderungen sollen automatisierte Prüfungen in rechtlich eindeutig definierten Fällen ermöglichen, ohne das bestehende Schutzniveau abzusenken. Statt Vorschriften pauschal zu streichen, setzen die Länder auf digitaltaugliche Gesetze und automatisierte Vollzugsprozesse.
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur erklärte, Gründungen seien ein zentraler Treiber für Innovation, wirtschaftliche Widerstandskraft und Zukunftsfähigkeit. Wer heute ein Unternehmen starte, gestalte die Zukunft aktiv mit. Nordrhein-Westfalen wolle deshalb gemeinsam mit Berlin und Bayern bessere Rahmenbedingungen schaffen – mit weniger Bürokratie, schnelleren Verfahren und mehr digitalen Angeboten. Ihr Ziel sei, Unternehmensgründungen künftig mit nur einem Antrag innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Darin sehe sie einen grundlegenden Wandel für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Gute Ideen sollten schneller Realität werden – unabhängig davon, ob sie aus dem Handwerk, der Tech-Branche oder dem Bereich nachhaltiger Start-ups stammen. Jede Gründung stärke die Wirtschaft, schaffe Arbeitsplätze und eröffne neue Wertschöpfung.
Der nordrhein-westfälische Justizminister Dr. Benjamin Limbach betonte, Gründerinnen und Gründer bräuchten einen Staat, der Vertrauen vermittle und sie unterstütze. Mit dem Projekt „Gründung in 24 Stunden“ solle der Weg in die Selbständigkeit einfacher, schneller und digitaler werden. Es gehe nicht nur um eine moderne Oberfläche, sondern um eine tatsächliche Verschlankung und Beschleunigung der Verfahren durch das Zusammenspiel von Recht und Technik. Anzeigen, Anträge und Mitteilungen sollten künftig vollständig digital und mit wenigen Schritten möglich sein. Genehmigungen sollten automatisiert und in kurzer Zeit erteilt werden. Ein vorausschauend handelnder Staat könne Unternehmen Zeit und Geld sparen und Start-ups mit weniger Bürokratie spürbar unterstützen.
Auch Berlins Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, machte deutlich, dass Deutschland wirtschaftlich vor großen Herausforderungen stehe und deshalb neue Impulse für Gründungen brauche. Überall im Land gebe es Menschen mit Ideen, die Unternehmen aufbauen und Arbeitsplätze der Zukunft schaffen wollten. Diese dürften nicht länger durch veraltete Verfahren ausgebremst werden. Berlin habe in diesem Bereich bereits viele Dienstleistungen digitalisiert, die für Gründungen erforderlich seien. Nun gehe es darum, einen echten One-Stop-Shop mit automatisierten Entscheidungen in Standardfällen zu etablieren, um ein schnelles und bundesweit einheitliches Verfahren zu schaffen. Der nächste Schritt müsse vom Bund kommen, indem dieser die rechtlichen Grundlagen für diesen Neustart schaffe.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger verwies darauf, dass Menschen mit einer guten Geschäftsidee nicht monatelang mit Formularen und Behördengängen belastet werden sollten. Mit dem Vorhaben, Gründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen, solle genau das geändert werden. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen und Unternehmergeist zu stärken. Ganz gleich, ob im Handwerk, bei Start-ups oder im Mittelstand – Gründungen sollten einfacher und vollständig digital möglich sein. Gerade in der aktuellen Situation brauche es mutige Gründerinnen und Gründer, weshalb das Thema jetzt entschlossen angegangen werde.
Hintergrund: Gründen in 24 Stunden
Der Gründungsprozess in Deutschland ist bislang von vielen beteiligten Behörden und Institutionen geprägt. Dazu zählen unter anderem Gewerbeämter, Finanzämter, Registergerichte, Kammern und Sozialversicherungsträger. Die Verfahren laufen häufig nebeneinander her, Daten müssen mehrfach eingereicht werden und Nachweise werden vielfach noch manuell geprüft.
Das Projekt „Gründen in 24 Stunden“ setzt deshalb auf einen neuen Ansatz. Vorgesehen ist die Bündelung aller Verfahren in einer digitalen Wirtschaftsmeldung. Standardfälle sollen automatisiert auf Basis vorhandener Registerdaten geprüft werden. Gleichzeitig sollen die beteiligten Stellen – etwa Finanzbehörden, Gewerbeämter und Berufskammern – ihre Verfahren parallel bearbeiten, koordiniert über eine staatliche Backendplattform. Ziel sind rechtssichere Bescheide in Echtzeit.
Langfristig soll so ein vollständig digitaler Gründungsprozess entstehen, der föderal organisiert bleibt und bei dem Länder und Kommunen ihre jeweiligen Zuständigkeiten weiterhin wahrnehmen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 26.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.