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Wohnungsbau in Dresden: Bedarf, Flächen und der neue Bauturbo

Nima by Nima
28. Januar 2026
in Immobilien, Bundesweit
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Häuser in Dresden

©manfredxy/stock.adobe.com

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Bis zum Jahr 2035 werden in Dresden nach aktueller Einschätzung rund 21.000 zusätzliche Wohnungen benötigt. Geeignete Flächen sind grundsätzlich vorhanden, müssen jedoch planungsrechtlich vorbereitet und baulich entwickelt werden. Um diesen Prozess zu beschleunigen, steht mit dem sogenannten Bauturbo ein neues Instrument zur Verfügung. Dahinter verbirgt sich ein Bündel an Änderungen im Baugesetzbuch, das einen schnelleren Start von Wohnungsbauvorhaben ermöglichen soll. Damit diese Regelungen auf kommunaler Ebene greifen können, liegt dem Stadtrat nun eine entsprechende Beschlussvorlage vor.

Aktualisierte Wohnbedarfsprognose bis 2035

Die Landeshauptstadt Dresden hat ihre Wohnbedarfsprognose bis 2035 fortgeschrieben. Die Ergebnisse zeigen, dass der Bedarf an neuem Wohnraum weiterhin hoch bleibt. Gleichzeitig stehen rechnerisch genügend Flächen für den Wohnungsneubau zur Verfügung. Bis 2035 wird zudem mit einem weiteren Anstieg von Bevölkerung und Haushalten gerechnet. Für den Zeitraum von 2025 bis 2035 ergibt sich daraus ein zusätzlicher Bedarf von etwa 21.000 Wohnungen, was im Durchschnitt rund 1.900 Neubauwohnungen pro Jahr entspricht.

Der tatsächliche Bedarf wird sich jedoch zeitlich verschieben. Insbesondere der Ausbau der Chipindustrie im Norden Dresdens wirkt sich auf die Entwicklung aus. Bis 2030 werden jährlich etwa 2.300 neue Wohnungen benötigt, während der Bedarf zwischen 2031 und 2035 auf rund 1.440 Wohnungen pro Jahr zurückgeht. Der Schwerpunkt soll dabei auf flächensparenden Mehrgeschossbauten liegen.

Aus Sicht der Stadt ist Dresden gut aufgestellt: Die vorhandenen Bauflächen übersteigen den prognostizierten Bedarf um etwa 27 Prozent. Zusätzliche Flächen müssen daher nicht ausgewiesen werden. Der Fokus liegt vielmehr auf der Umsetzung bereits geplanter Vorhaben, insbesondere an gut angebundenen Standorten. In den vergangenen Jahren ist die Neubautätigkeit jedoch spürbar zurückgegangen. Während zwischen 2016 und 2022 im Jahresdurchschnitt rund 2.300 Wohnungen entstanden, lag die Zahl in den Jahren 2023 und 2024 nur noch bei etwa 1.700. Gründe hierfür sind vor allem gestiegene Bau- und Finanzierungskosten. Um wieder das erforderliche Niveau zu erreichen, setzt die Stadt neben digitalen Bauanträgen auch auf die Möglichkeiten des Bauturbos.

Der Bauturbo in Dresden

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum, dem Bauturbo, können geeignete Flächen schneller planungsrechtlich vorbereitet und baulich intensiver genutzt werden. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren insgesamt zu verkürzen.

Baubürgermeister Stephan Kühn erklärte dazu sinngemäß, dass Dresden die neuen Regelungen ausdrücklich begrüße. Bereits im Jahr 2024 seien mit der Bauantragskommission Wohnungsbau erste Schritte unternommen worden, um Genehmigungen zügiger zu erteilen. Der Bauturbo werde vor allem als Beschleunigung für Genehmigungsverfahren verstanden. Damit daraus keine reine Vorratshaltung von Baurechten entstehe, solle seine Anwendung stets an einen zeitnahen Baubeginn geknüpft werden. Zusätzlich sei es notwendig, dass Baukosten sinken und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wirtschaftlich tragfähig bleibt.

Da die neuen Regelungen erheblich in die kommunale Planungshoheit eingreifen, ist ihre Anwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Gemeinde möglich. Die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bauturbo zum Einsatz kommt, liegt allein bei der Kommune. Sie kann diese Zustimmung auch an konkrete Bedingungen koppeln.

Nach Angaben des Baubürgermeisters wurde deshalb ein Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Zustimmung erarbeitet, wie ihn viele andere Kommunen ebenfalls vorbereiten. Ziel sei es, klare Zuständigkeiten und Abläufe festzulegen, um die neuen Regelungen effizient umzusetzen. Bauherren und Investoren sollten jedoch vor der Antragstellung frühzeitig das Gespräch mit der Bauaufsicht sowie dem Amt für Stadtplanung und Mobilität suchen, um zu klären, ob der Bauturbo im jeweiligen Einzelfall angewendet werden kann.

In Dresden soll der Bauturbo grundsätzlich unabhängig von der Größe eines Bauvorhabens nutzbar sein. Bei größeren Projekten ist vorgesehen, über das Kooperative Baulandmodell einen Anteil an gefördertem Wohnungsbau zu sichern, damit auch Haushalte mit geringem Einkommen profitieren. Zudem sollen Bauherren verpflichtet werden, spätestens drei Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Umsetzung zu beginnen. So will die Stadt sicherstellen, dass genehmigte Projekte auch tatsächlich realisiert werden.

Je nach Umfang des Vorhabens ist eine unterschiedliche Zuständigkeit vorgesehen: Bei größeren Projekten soll der Stadtrat entscheiden. Diese Vorgehensweise basiert auf Abstimmungen mit anderen Kommunen im Rahmen des Deutschen Städtetages.

Hintergrund zur Wohnbedarfsprognose

Die Wohnbedarfsprognose wird in Abständen von drei bis fünf Jahren erstellt. Sie zeigt, wie viele neue Wohnungen künftig benötigt werden und welche Flächen dafür zur Verfügung stehen. Die aktuelle Prognose basiert auf den kommunalen Einwohner- und Haushaltsprognosen aus dem Jahr 2023 und wurde vom Forschungsinstitut Timourou erarbeitet. Erstmals fließen dabei auch Potenziale aus dem Bestand, etwa durch Umnutzungen oder Aufstockungen, in die Berechnung ein. Zudem wird der Bedarf differenziert nach verschiedenen Segmenten des Wohnungsmarktes ausgewiesen.

Neben der Stadt selbst erstellen auch andere Institutionen entsprechende Prognosen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung kommt für Dresden auf einen deutlich niedrigeren Bedarf von etwa 1.100 Wohnungen pro Jahr. Das Pestel-Institut geht hingegen von rund 3.900 neuen Wohnungen jährlich aus. Diese hohe Zahl wird von Fachleuten der Verwaltung als unrealistisch eingeschätzt. Eine Umsetzung würde nach ihrer Bewertung zu erheblichen Leerständen und zu einem unnötigen zusätzlichen Flächenverbrauch führen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Dresden/Veröffentlicht am 23.01.2026

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