Das Bezirksamt Berlin-Neukölln hat einem Hauseigentümer untersagt, möblierte Zimmer kurzfristig zu vermieten.
Wie der Neuköllner Stadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann, gegenüber der Redaktion von rbb24 Recherche erklärte, betrifft die Entscheidung ein Gebäude im Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße.
In dem Haus wurden 14 Wohnungen in sehr kleine Einheiten aufgeteilt. Diese sogenannten Mikro-Apartments verfügen über eine Fläche von höchstens elf Quadratmetern. Für jede Einheit werden Mieten von bis zu 700 Euro verlangt. Die Mietverträge sind auf maximal ein Jahr befristet und fallen dadurch nicht unter die Mietpreisbremse.
Nach Einschätzung des Bezirksamts ist dieses Vermietungsmodell innerhalb eines Milieuschutzgebiets nicht zulässig, da es die Verdrängung der bisherigen Bewohnerschaft begünstigt. Die Eigentümerin hat gegen das Verbot Widerspruch eingelegt. Der zuständige Stadtrat rechnet damit, dass der Streit vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Sollte das Verbot bestätigt werden, hätte dies Signalwirkung: Künftig könnten Bezirke in allen Milieuschutzgebieten Kurzzeitvermietungen untersagen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg/Veröffentlicht am 22.01.2026







