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Weihnachtsfrieden bei den Finanzämtern NRW

in Bundesweit
Lesedauer: 1 min.

Zum Jahresende zeigt sich die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zurückhaltend und umsichtig. Für den Zeitraum vom 17. bis einschließlich 31. Dezember 2025 gilt der sogenannte Weihnachtsfrieden. In diesen Tagen setzen die Finanzämter des Landes bestimmte Maßnahmen aus, darunter Vollstreckungen sowie den Start neuer Betriebsprüfungen, um den Fokus auf die Feiertage zu legen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk betont, dass die Weihnachtstage für viele Menschen eine wichtige Phase der Besinnung sowie des Zusammenseins mit Familie und Freunden darstellen. Gerade vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Belastungen hätten diese Momente einen besonderen Stellenwert. Mit dem Weihnachtsfrieden wolle die Finanzverwaltung dazu beitragen, dass die Feiertage möglichst unbelastet verbracht werden können.

Während dieses Zeitraums werden grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen begonnen und keine Prüfberichte verschickt. Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn ein sofortiges Handeln erforderlich ist, etwa um drohende Steuerausfälle durch Verjährung zu verhindern.

Der Versand von Steuerbescheiden läuft weiterhin, damit insbesondere Erstattungen zeitnah ausgezahlt werden können und finanzielle Entlastungen ohne Verzögerung bei den Steuerpflichtigen ankommen. Auch Mahnungen werden in dieser Phase nicht ausgesetzt.

Nach Angaben des Finanzministers steht der Weihnachtsfrieden für einen respektvollen und menschlichen Umgang. Als moderne und bürgernahe Verwaltung sehe sich die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ganzjährig den Menschen im Land verpflichtet – in der Weihnachtszeit jedoch in besonderem Maße.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 15.12.2025

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