Tarifrunde: CineStar fordert neues Angebot

In der ersten Verhandlungsrunde zum neuen Tarifvertrag mit den Gesellschaften der CineStar-Gruppe am 5. Februar 2026 hat die Gewerkschaft ver.di Forderungen vorgelegt, die nach Einschätzung der Unternehmensseite die wirtschaftlichen Möglichkeiten deutlich überschreiten. Konkret geht es um Lohnsteigerungen zwischen 23,1 und 31,5 Prozent für Servicekräfte sowie um eine Anhebung der Jahressonderzahlung um 76 Prozent. Angesichts der aktuellen Marktsituation seien diese Forderungen wirtschaftlich nicht umsetzbar. Die Unternehmensgruppe habe ver.di daher aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot vorzulegen.

CineStar macht geltend, dass sich die Kinobranche weiterhin in einer empfindlichen wirtschaftlichen Lage befinde. Die Auswirkungen der Pandemie seien noch nicht vollständig überwunden, und die Besucherzahlen hätten das Niveau vor 2019 bislang nicht wieder erreicht. Gleichzeitig seien die laufenden Kosten erheblich gestiegen, insbesondere bei Mieten, Energie, Instandhaltung und Wareneinsatz. Zahlreiche Standorte bewegten sich bereits an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus bestehe ein erheblicher Investitionsbedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Kinos zu sichern. Mit Blick auf das Filmangebot für 2026 bestehe erstmals die Aussicht, sich aus den wirtschaftlich schwierigen Jahren seit 2019 schrittweise herauszuarbeiten. Überzogene tarifliche Forderungen würden diesen Erholungsprozess unmittelbar gefährden und damit auch Arbeitsplätze aufs Spiel setzen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Begründung der geforderten Lohnsteigerungen. Seitens der Gewerkschaft werde argumentiert, dass damit Altersarmut bei Vollbeschäftigten verhindert werden solle. Nach Darstellung der Geschäftsführung berücksichtige diese Argumentation jedoch nicht die tatsächliche Struktur der Beschäftigtengruppe. Die Tätigkeit als Servicekraft sei kein Ausbildungsberuf. Zudem handle es sich bei einem Großteil der geringfügig Beschäftigten nicht um Personen, die diese Tätigkeit dauerhaft ausübten. Rund 70 Prozent der geringfügig Beschäftigten und Studierenden arbeiteten demnach lediglich für drei bis vier Jahre im Kino, bevor sie nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse wechselten. Die Tätigkeit sei dem Niedriglohnsegment zuzuordnen und nicht darauf ausgerichtet, eine vollständige Erwerbsbiografie einschließlich entsprechender Altersvorsorge abzudecken. Eine solche Erwartung könne nach Auffassung der Geschäftsführung nicht an diese Position geknüpft werden.

Vor diesem Hintergrund appelliert das Unternehmen an ver.di, die Forderungen erneut zu prüfen und ein wirtschaftlich tragfähiges Angebot vorzulegen, das sowohl die Interessen der Mitarbeitenden als auch die langfristige Sicherung der Kinostandorte berücksichtigt.

Über CineStar

Unter der Dachmarke CineStar werden bundesweit 44 Kinos in unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen betrieben, darunter Multiplexe, klassische Filmtheater und Arthouse-Kinos. Gemessen an Standorten, Leinwänden, Sitzplätzen und Besucherzahlen zählt das Unternehmen zu den führenden Kinobetreibern in Deutschland. Der Hauptsitz befindet sich in Lübeck. Eigentümer ist die australische Unternehmensgruppe Event Hospitality & Entertainment Limited.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von CineStar/Veröffentlicht am 13.02.2026