Die im März 2025 eingerichtete Mietpreisprüfstelle des Berliner Senats hat ihre erste Auswertung veröffentlicht.
Zwischen April und Juni wurden 95 Mietverträge unter die Lupe genommen. In 93 Fällen stellten die Prüfer Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) fest. In 61 Fällen bestand der Verdacht auf Mietwucher, da die verlangte Miete mehr als 50 Prozent über der OVM lag. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf Anfrage von rbb24 Recherche mit.
Besonders gravierend war ein Fall aus dem Jahr 2019: Dort lag die Nettokaltmiete bei 19 Euro, obwohl nur 8 Euro zulässig gewesen wären – ein Plus von 150 Prozent. Nach Angaben der Senatsverwaltung war dies der höchste Wert, der bisher ermittelt wurde. Da es sich um Mietwucher handelt, drohen dem Vermieter strafrechtliche Konsequenzen. Mietwucher gilt als Straftat und kann mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Nach dem Gesetz zur Mietpreisbremse dürfen Mieten bei Neuvermietungen von Wohnungen, die vor 2014 errichtet wurden, maximal zehn Prozent über der OVM liegen. Neubauten, modernisierte Wohnungen sowie zeitlich befristete Vermietungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg/ Veröffentlicht am 21.08.2025