Wo ein Auto abgestellt werden darf und welche Rechte Grundstückseigentümer, Mieter oder Parkplatzbetreiber haben, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Streit entsteht etwa durch blockierte Einfahrten, unerlaubtes Parken auf Privatflächen, Abschleppkosten oder unklare Verkehrszeichen.
Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat mehrere Gerichtsentscheidungen zusammengestellt, die zeigen, welche Regeln beim Parken und bei Stellplätzen gelten.
Zugeparkte Einfahrt kann Eigentumsrecht verletzen
Wer sein Fahrzeug vor einer fremden Grundstückseinfahrt abstellt, kann damit die Rechte des Grundstückseigentümers verletzen.
Der Bundesgerichtshof entschied im Verfahren V ZR 154/10, dass der Eigentümer die Beseitigung einer solchen Behinderung verlangen kann. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Straßenraum steht, aber die Zufahrt zum Grundstück blockiert.
Besteht die Gefahr, dass sich die Situation wiederholt, kann zusätzlich ein Unterlassungsanspruch bestehen. Kurzzeitige Behinderungen, beispielsweise durch das Be- oder Entladen eines Fahrzeugs aus der Nachbarschaft, müssen dagegen unter Umständen hingenommen werden.
Ein einmaliger Verstoß kann für Unterlassung reichen
Grundstückseigentümer müssen nicht immer erst einen zweiten Parkverstoß abwarten.
Das Landgericht Ingolstadt stellte im Verfahren 14 S 3061/19 fest, dass bereits ein einmaliges unbefugtes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück die Vermutung begründen kann, dass weitere Verstöße drohen.
Der Fahrzeughalter kann daher bereits nach dem ersten Vorfall auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Gebührenpflicht auf Privatparkplätzen beachten
Auch Betreiber kostenpflichtiger Privatparkplätze können gegen unerlaubtes Parken vorgehen.
In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug abgestellt, ohne die vorgeschriebene Parkgebühr zu bezahlen. Ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 20 Euro wollte er ebenfalls nicht entrichten.
Der Bundesgerichtshof wertete das Verhalten im Verfahren V ZR 160/14 als verbotene Eigenmacht. Der Betreiber konnte Unterlassung verlangen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein solcher Anspruch auch gegen den Fahrzeughalter richten, wenn dieser nicht offenlegt, wer das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat.
Abschleppkosten müssen angemessen bleiben
Wer unberechtigt auf einem Privatparkplatz steht, kann grundsätzlich für die Abschleppkosten zur Kasse gebeten werden. Parkplatzbetreiber dürfen allerdings keine beliebig hohen Forderungen stellen.
Der Bundesgerichtshof entschied unter dem Aktenzeichen V ZR 229/13, dass nur solche Aufwendungen erstattet werden müssen, die für den Abschleppvorgang erforderlich und angemessen waren.
Im konkreten Fall verlangte ein Betreiber insgesamt 297,50 Euro, bevor er den Standort des abgeschleppten Autos bekanntgeben wollte. Überhöhte Kosten müssen nach der Entscheidung nicht bezahlt werden.
Neue Halteverbote können auch Urlauber treffen
Auch wer sein Auto zunächst ordnungsgemäß abstellt, ist nicht automatisch vor späteren Abschleppkosten geschützt.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte im Verfahren 5 K 444/14 über einen Autofahrer zu entscheiden, der sein Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz stehen ließ und anschließend in den Urlaub fuhr. Während seiner Abwesenheit wurden dort Halteverbotsschilder aufgestellt.
Vier Tage später wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Das Gericht hielt es für rechtmäßig, dem Halter die Kosten aufzuerlegen. Wer sein Auto mehrere Tage unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum abstelle, müsse damit rechnen, dass sich die Verkehrssituation in dieser Zeit verändere.
Verbrenner darf nicht an E-Ladesäule parken
Besondere Parkflächen müssen entsprechend ihrer Beschilderung genutzt werden.
Das Oberlandesgericht Hamm beschäftigte sich im Verfahren 5 RBs 13/14 mit einem Auto mit Verbrennungsmotor, das an einer Ladestation für Elektrofahrzeuge geparkt worden war.
Nach Auffassung des Gerichts machte die Beschilderung ausreichend deutlich, dass die Fläche Elektroautos während des Ladevorgangs vorbehalten war. Autofahrer müssen solche Anordnungen beachten.
Parkverbot muss erkennbar sein
Umgekehrt müssen Verkehrszeichen so aufgestellt sein, dass Autofahrer sie bei angemessener Aufmerksamkeit wahrnehmen können.
Das Verwaltungsgericht München entschied im Verfahren M 23 K 24.4402, dass Parkverbotszeichen bei einer einfachen Umschau nach dem Aussteigen erkennbar sein müssen.
Gleichzeitig trifft Autofahrer selbst eine Sorgfaltspflicht. Sind die Sichtverhältnisse erschwert, kann es erforderlich sein, sich intensiver nach Verkehrszeichen umzusehen.
Verträge entscheiden über Eigentum an Stellplätzen
Nicht jeder Streit dreht sich darum, ob irgendwo geparkt werden darf. Manchmal muss geklärt werden, wem Stellplätze überhaupt rechtlich zugeordnet sind.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte im Verfahren 2 U 243/19 einen Bauträgervertrag zu beurteilen. Darin wurde nur eine von drei Stellplatzflächen ausdrücklich erwähnt. In der Teilungserklärung waren jedoch alle drei Stellplätze einer Wohnung zugeordnet.
Nach Auslegung sämtlicher Vertragsunterlagen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Käufer Rechte an allen drei Stellplätzen erwerben konnte.
Stellplatz kann Wohnwert erhöhen
Ein Stellplatz kann auch bei der Bewertung einer Wohnung eine Rolle spielen.
Das Landgericht Berlin entschied unter dem Aktenzeichen 64 S 92/18, dass selbst ein separat anzumietender und kostenpflichtiger Stellplatz den Wohnwert erhöhen kann.
Im konkreten Fall kostete der Stellplatz monatlich 69 Euro. Vor allem in dicht bebauten Stadtgebieten könne die Möglichkeit, das Auto direkt am Wohnort abzustellen, einen erheblichen Vorteil darstellen.
Wohnung und Stellplatz können getrennte Verträge sein
Für Mieter kann zudem entscheidend sein, ob Wohnung und Stellplatz rechtlich miteinander verbunden sind.
Der Bundesgerichtshof stellte im Verfahren VIII ZR 94/20 klar, dass bei zwei getrennt abgeschlossenen schriftlichen Verträgen grundsätzlich von zwei rechtlich selbstständigen Mietverhältnissen auszugehen ist.
Das kann beispielsweise bei Kündigungen oder Mieterhöhungen Folgen haben. Wer zusätzlich zu seiner Wohnung einen Stellplatz mietet, sollte deshalb genau prüfen, wie beide Mietverhältnisse vertraglich ausgestaltet sind.
Parkregeln können weitreichende Folgen haben
Die Urteile zeigen, dass falsches Parken weit mehr als ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen kann. Möglich sind Unterlassungsansprüche, Abschleppkosten oder Streit über Eigentums- und Mietrechte.
Gleichzeitig müssen Verkehrszeichen verständlich und Kosten für Maßnahmen wie das Abschleppen angemessen sein. Autofahrer, Eigentümer und Mieter sollten deshalb sowohl die Beschilderung als auch vertragliche Regelungen zu Stellplätzen genau im Blick behalten.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Veröffentlicht am 14.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.