Schätzungen zufolge erscheinen zwischen 30 und 50 Prozent der Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger nicht zu vereinbarten Terminen in den Berliner Jobcentern. Darauf verwies Winfried Leitke, Geschäftsführer des Jobcenters Spandau und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Berliner Jobcenter, in einem Interview mit dem rbb.
Nach Angaben Leitkes hätten viele zwar nachvollziehbare Gründe, etwa gesundheitliche Probleme. Es gebe jedoch auch Fälle, in denen Betroffene trotz mehrfacher Einladungen wiederholt nicht erscheinen würden. Derzeit könne das Jobcenter in solchen Fällen lediglich eine Kürzung des Bürgergeldes um zehn Prozent vornehmen. Diese Maßnahme zeige jedoch oft kaum Wirkung.
Um Beratung und Vermittlung in Arbeit wirksamer gestalten zu können, sprach sich Leitke für weitergehende Sanktionsmöglichkeiten aus. Denkbar sei seiner Einschätzung nach beispielsweise eine befristete Streichung der Leistung, wenn Termine regelmäßig versäumt werden. Betroffene führten als Entschuldigung häufig Krankschreibungen oder nicht zugestellte Post an.
Eine offizielle Statistik zur Ausfallquote liegt nicht vor. Aktuell beträgt das Bürgergeld für alleinstehende Erwachsene und Alleinerziehende 563 Euro monatlich. In Berlin beziehen rund 445.800 Menschen Bürgergeld, wobei auch Kinder und Angehörige in Bedarfsgemeinschaften mitgerechnet werden. Rund 329.000 von ihnen gelten als grundsätzlich erwerbsfähig.
Im Jahr 2024 haben die Berliner Jobcenter insgesamt etwa 44.900 Sanktionen ausgesprochen. Davon entfielen rund 41.000 auf Terminversäumnisse ohne triftigen Grund.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg/ Veröffentlicht am 11.08.2025